Kurz vor Weihnachten wurde ein Referentenentwurf zum „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (RefE) in Umlauf gebracht. Ziel ist die Umsetzung noch offener Vorgaben der novellierten EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023/1791, EED) in nationales Recht; der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss wird in den kommenden Wochen erwartet.
Wesentliche Punkte des Entwurfs (Auszug)
- Umfangreiche Anpassungen von EnEfG und EDL‑G angekündigt.
- Nationale Effizienzziele sollen entfallen.
- Anhebung der Verbrauchsschwellen für verpflichtendes EnMS/EMAS von 7,5 GWh auf 23,6 GWh (≈85 TJ); EU‑konforme Anpassung weiterer Schwellen (u. a. 2,77 GWh).
- ISO 14001 wird als Erfüllungsoption für Managementsysteme anerkannt.
- Managementsystem muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs abdecken.
- Wegfall der EnMS‑Pflicht für öffentliche Stellen; stattdessen jährliche Energieeinsparverpflichtung für neu definierte „öffentliche Einrichtungen“.
- Verkürzte Fristen für die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen (innerhalb von 3 Monaten nach letztem Audit/(Re‑)Zertifizierung). Pflicht zur externen Bestätigung der Umsetzungspläne entfällt.
- Erleichterungen und spezifische Regelungen für Rechenzentren (u. a. PUE‑ und Abwärmenutzungspflichten); Zertifizierungspflicht bis 1.7.2025 bleibt nur für Rechenzentren ≥1 MW IT‑Leistung bzw. öffentlich‑trägerische Rechenzentren.
- EnDL‑G: Wegfall der KMU‑Anknüpfung; Auditpflicht für Unternehmen mit >2,77 GWh Jahresverbrauch (sofern kein zertifiziertes EnMS/UMS vorhanden). ISO 14001 zählt als UMS‑Option. Bagatellgrenze 500.000 kWh soll entfallen. Anpassungen zu Messdatenbasis und Lebenszykluskostenanalysen; qualifizierte Energieleistungsverträge können Auditpflicht ersetzen.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um einen Referentenentwurf in Ressortabstimmung; Formulierungen und konkrete Schwellenwerte können noch geändert werden. Für verbindliche Aussagen ist die Veröffentlichung des endgültigen Gesetzestextes bzw. der Kabinettsbeschluss abzuwarten.


